ÜBERNACHTUNGSSTEUER
Liebe Gäste,
die Stadt Stuttgart erhebt ab dem 01.07.2026 die Übernachtungssteuer.
Als Beherbergungsbetrieb sind wir gesetzlich verpflichtet, diese Steuer in vollem Umfang von unseren Gästen einzuziehen und direkt an die Stadt abzuführen.
Die wichtigsten Details im Überblick:
- Höhe der Steuer: €3,00 pro Person und Nacht
- Gültigkeit: Die Steuer fällt sowohl für private als auch für geschäftliche Aufenthalte an
- Abrechnung: Der Betrag wird separat auf Ihrer Hotelrechnung ausgewiesen und ist direkt bei An- oder Abreise im Hotel zu begleichen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
